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   BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2078/23   

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https://dejure.org/2024,1802
BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2078/23 (https://dejure.org/2024,1802)
BVerfG, Entscheidung vom 22.01.2024 - 1 BvR 2078/23 (https://dejure.org/2024,1802)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Januar 2024 - 1 BvR 2078/23 (https://dejure.org/2024,1802)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde einer Heilpraktikerin gegen das Verbot der Blutentnahme bei sogenannten Eigenblutbehandlungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 4 Abs 26 AMG 1976, § 28 TFG
    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde einer Heilpraktikerin bzgl des Arztvorbehalts für Blutentnahmen - inzidente Kontrolle der fachgerichtlichen Auslegung des § 28 TFG in Fällen einer Blutentnahme zur Eigenblutbehandlung ...

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde einer Heilpraktikerin bzgl des Arztvorbehalts für Blutentnahmen - inzidente Kontrolle der fachgerichtlichen Auslegung des § 28 TFG in Fällen einer Blutentnahme zur Eigenblutbehandlung ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde einer Heilpraktikerin bzgl des Arztvorbehalts für Blutentnahmen - inzidente Kontrolle der fachgerichtlichen Auslegung des § 28 TFG in Fällen einer Blutentnahme zur Eigenblutbehandlung ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden mehrerer Heilpraktiker gegen das Verbot der Blutentnahme bei sogenannten Eigenblutbehandlungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eigenbluttherapien: Heilpraktiker dürfen weiterhin kein Blut abnehmen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden mehrerer Heilpraktiker gegen das Verbot der Blutentnahme bei sogenannten Eigenblutbehandlungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Heilpraktiker scheitern mit Beschwerden gegen Blutentnahme-Verbot - Verfassungsbeschwerden wegen unzureichender Begründung unzulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2078/23
    Die fristgemäße Begründung erfordert insbesondere, dass die angegriffene Entscheidung selbst vorgelegt oder doch wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt oder sich mit diesem Inhalt auseinandergesetzt wird (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2078/23
    Die fristgemäße Begründung erfordert insbesondere, dass die angegriffene Entscheidung selbst vorgelegt oder doch wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt oder sich mit diesem Inhalt auseinandergesetzt wird (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2078/23
    Nimmt die Verfassungsbeschwerde auf Ausführungen in anderweitigen Schriftsätzen oder Dokumenten Bezug, ist dem Formerfordernis nur genügt, wenn diese beigefügt werden (vgl. BVerfGE 78, 320 ), beziehungsweise die Begründungsfrist nur dann eingehalten, wenn die Schriftsätze dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Frist vorliegen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00

    Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2078/23
    Nimmt die Verfassungsbeschwerde auf Ausführungen in anderweitigen Schriftsätzen oder Dokumenten Bezug, ist dem Formerfordernis nur genügt, wenn diese beigefügt werden (vgl. BVerfGE 78, 320 ), beziehungsweise die Begründungsfrist nur dann eingehalten, wenn die Schriftsätze dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Frist vorliegen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, Rn. 2).
  • VG Osnabrück, 04.08.2020 - 3 A 44/19

    Arzneimittel; Arztvorbehalt; Eigenblutbehandlung; Heilpraktiker

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2078/23
    Da es diverse Eigenblutbehandlungen gibt (vgl. nur die beschriebenen Behandlungsmethoden im Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 30. Juni 2022 - M 26a K 21.397 -, juris, Rn. 4 ff. und im Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 4. August 2020 - 3 A 44/19 -, juris, Rn. 3 ff.) und die Behandlungen unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen (z.B. nach dem Arzneimittelgesetz) unterliegen, kann nur in Kenntnis der konkret streitgegenständlichen Behandlungsmethode das angegriffene Verbot für Heilpraktiker verfassungsrechtlich beurteilt werden.
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2078/23
    Eine Verfassungsbeschwerde ist innerhalb der einmonatigen Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht nur einzulegen, sondern auch in einer § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG genügenden Weise zu begründen (vgl. BVerfGE 21, 359 ).
  • VG München, 30.06.2022 - M 26a K 21.397

    Eigenblutbehandlung durch Heilpraktiker

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2078/23
    Da es diverse Eigenblutbehandlungen gibt (vgl. nur die beschriebenen Behandlungsmethoden im Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 30. Juni 2022 - M 26a K 21.397 -, juris, Rn. 4 ff. und im Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 4. August 2020 - 3 A 44/19 -, juris, Rn. 3 ff.) und die Behandlungen unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen (z.B. nach dem Arzneimittelgesetz) unterliegen, kann nur in Kenntnis der konkret streitgegenständlichen Behandlungsmethode das angegriffene Verbot für Heilpraktiker verfassungsrechtlich beurteilt werden.
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